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Veranstaltungen und Aktionen

Aktuelles:

Debatte im Landtag am 27. Februar, die Parteien sind sich einig:

Es muss sich was ändern!

Am 27. Februar 2025 diskutierte der Niedersächsische Landtag über die Verbesserung der schulischen Unterstützung für Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie. Im Zentrum der Debatte stand die Forderung nach mehr Bildungsgerechtigkeit, gezielter Förderung und Notenschutz für betroffene Schülerinnen und Schüler. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten dazu einen Antrag eingebracht, der eine Aktualisierung veralteter Erlassregelungen sowie einen besseren Nachteilsausgleich und Notenschutz vorsieht, die CDU unterstützt dies und will hier mit arbeiten. Ziel ist es, Chancengleichheit im Bildungssystem zu sichern, Lehrkräfte besser zu unterstützen und die psychische Belastung betroffener Kinder zu verringern. Der Antrag betont zudem die Bedeutung frühzeitiger Förderung und einer besseren Aufklärung an Schulen. Hier die Beiträge:

 Die Grünen

 Die CDU 

Die SPD

 

 


Online-Selbsthilfegruppe LRS/Dyskalkulie im Kreisverband Hannover

 
Thema: Erfahrungsaustausch und Hilfestellungen bei Fragen über Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) und Rechenstörung (Dyskalkulie)

2. Online-Treffen 2025

vorherige Anmeldung über folgende Mailadresse des Kreisverbandes Hannover hannover@legasthenie-verband.de notwendig

Termin: Dienstag, 03.06.2025 um 19:30 Uhr 

Neben der schon bestehenden Präsenz-Selbsthilfegruppe LRS und Dyskalkulie in Hannover-Wunstorf als auch der Präsenz-Selbsthilfegruppe in Seelze-Letter lädt der Kreisverband Hannover Legasthenie und Dyskalkulie e.V. zu einem weiteren Selbsthilfegruppentreffen als Online-Austausch ein.
Somit haben auch Eltern, Betroffene, Lehrer/innen und Interessierte die Möglichkeit, Fragestellungen zum Thema LRS und Dyskalkulie zu klären und sich über Diagnostikmöglichkeiten und das große Thema des Nachteilsausgleiches auszutauschen.

Wer daran interessiert ist, meldet sich bitte vorher über die oben angegebene Mailadresse an und erhält dann einen Link zum Einloggen am 03.06.25. Einlass wäre frühestens 10 Minuten vorher. Voraussetzung dafür ist ein PC, Tablet oder Handy mit einer Kamera und einem Mikrofon oder Headset.

Ansprechpartnerin: Marianne Büngel
Selbsthilfegruppe Wunstorf für Eltern von lese-rechtschreibschwachen u. dyskalkulischen Kindern
hannover@legasthenie-verband.de


 
Pressemitteilung 
 
Dringender Reformbedarf zur Bildungsgerechtigkeit bei Legasthenie und Dyskalkulie

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL) fordern die Anerkennung behinderungsbedingter Leistungsdefizite von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie durch Bildungspolitik und Behindertenbeauftragte, um die Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Kinder zu schützen.

Bad Münstereifel, 4. Februar 2025

Die Situation für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie in Deutschland ist alarmierend. Trotz der Anerkennung dieser Lernstörungen als Behinderungen im Sinne des Sozialgesetzbuches und der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10), sind die bestehenden schulrechtlichen Regelungen in den Bundesländern unzureichend und diskriminierend. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL) fordern mit Nachdruck eine umfassendeReform der schulrechtlichen Rahmenbedingungen, um die Bildungsperspektiven für betroffene Schüler bundesweit zu verbessern. Ca. 10 – 15 % aller Schüler sind von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffen und kämpfen sich, trotz guter Begabung, mühevoll durch unser Schulsystem mit deutlich schlechteren
Bildungschancen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. November 2023 unmissverständlich festgestellt, dass Legasthenie eine Behinderung darstellt und die „Pflicht zur Inklusion“ auch für Schulabschlussprüfungen gilt. Diese Diskriminierung trifft auch Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie, deren spezifische Bedürfnisse im Bildungssystem weitgehend ignoriert werden“, sagt Rechtanwalt Dr. Johannes Mierau aus Würzburg. Ebenso wie Legasthenie ist auch Dyskalkulie eine lebenslang anhaltende neurobiologische Entwicklungsstörung. Beide Störungen erfüllen die vom Bundesverfassungsgericht benannten Kriterien einer Behinderung.

Die schulrechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern klaffen weit auseinander. Während in vielen Ländern zumindest für Legasthenie-Betroffene gewisse Unterstützungsmaßnahmen greifen, sind Nachteilsausgleiche für Schüler mit Dyskalkulie kaum vorhanden. Diese uneinheitliche Rechtslage führt dazu, dass die Bildungschancen der Betroffenen stark von ihrem Wohnort abhängen. Bildungsexperten fordern schon lange eine bundesweite Reform der schulrechtlichen Regelungen, die den individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf von Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie verbindlich berücksichtigen. Ansonsten verlieren die Betroffenen weiterhin den schulischen Anschluss, mit gravierenden Folgen für ihre persönliche Entwicklung und beruflichen Perspektiven.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Forderungspapier der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zur inklusiven schulischen Bildung, unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel, Ausstattung der Schulen mit qualifiziertem Personal sowie technische und digitale Barrierefreiheit gefordert werden“, sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen und seelische Behinderungen zu vermeiden.

Der BVL appelliert mit seinen LVL an die Bildungspolitiker auf Bundes- und Landesebene, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die notwendigen schulrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass ein flächendeckender und vollumfänglicher Nachteilsausgleich sowie ein Notenschutz
für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Schulart und Klassenstufe, eingeführt werden. Ein aktives Handeln der Behindertenbeauftragten auf Bundes- und Landesebene, um die Rechte und Bedürfnisse dieser Kinder zu schützen, ist als flankierende Maßnahme dringend erforderlich.
 
Informationen zu Legasthenie und Dyskalkulie sind unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

Pressekontakt:
Annette Höinghaus                                                                     BVL c/o EZB
Tel. 04193/965604                                                                      Blumenweg 9
presse@bvl-legasthenie.de                                                         53902 Bad Münstereifel


 

 

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