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Veranstaltungen und Aktionen

 

 



 

Vortrag

Karlsruhe hat entschieden! Wie geht es weiter mit Legasthenie/Dyskalkulie aus juristischer Sicht?

Ort:

Hannover, Freizeitheim Vahrenwald - Großer Saal; Vahrenwalder Str. 92;  30163 Hannover 

Termin:

Samstag, den  15. März 2025 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Referent:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Mierau, Würzburg; Fachanwalt für Familien- und Erbrecht; Lehrbeauftragter an der TU Chemnitz
 
Information über den Inhalt des Vortrages
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 22.11.2023 die Legasthenie als Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bestätigt. In dem Vortrag werden die Einzelheiten des Urteils dargestellt. Die Entscheidung enthält wichtige Aussagen zum Verhältnis Nachteilsausgleich und Notenschutz, die bundesweit Auswirkungen haben werden. Thematisiert wird daher, welche Änderungen sich aus dem Urteil für Niedersachsen zu ergeben haben und wie diese in der Praxis umzusetzen sind.
 
Dr. Johannes Mierau widmet sich als Rechtsanwalt seit 2000 den Teilleistungsstörungen Legasthenie und Dyskalkulie. Schulisch wie außerschulisch hat er eine Vielzahl betroffener Kinder und Jugendlicher bei der Durchsetzung ihrer Rechte bereits vertreten. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht trat er als Beistand des BVL e.V. auf und kann somit aus erster Hand über die Entscheidung und die hieraus ergebenden Folgen referieren.
 

 

Der Kostenbeitrag beträgt für Nichtmitglieder                15,- 
Für Mitglieder im BVL und  Neumitglieder

Bezieher von Sozialleistungen und Bafög                   kostenfrei (bitte Ausweis mitbringen)

Um Anmeldung wird gebeten.

E-mail: hannover@legasthenie-verband.de
Inhalte der Vorträge  s. Homepage:  www.legasthenie-kreisverband-hannover.de

 

Anreise:
Erreichbar  mit der U-Bahn 1 + 2 bis Dragonerstraße; ansonsten stark eingeschränkte Park- möglichkeiten! Parkhaus gegenüber Freizeitheim:  Parkhaus Vahrenwalder Platz, Vahrenwalder Str. 7

 



 

30. September 2024 - Tag der Legasthenie und Dyskalkulie

Informationen für gymnasiale Oberstufen

 

Gewährung von Nachteilsausgleich in der Oberstufe gleicht einem Glückspiel!

Auf die besonderen Probleme der von Legasthenie und Dyskalkulie betroffenen Schüler:Innen in der niedersächsischen Oberstufe weist der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Niedersachsen in Rahmen des Tages der Legasthenie und Dyskalkulie am
30. September 2024 hin.

 „Mit der Erreichung der Oberstufe wird von allen Schülern eine ausreichende Schreib-, Lese- und Rechenkompetenz erwartet. Dieser Anspruch mag erklärbar sein, doch wird er in der Realität und insbesondere von Schüler:Innen mit einer Lernstörung nicht immer erfüllt,“ betont der Vorsitzende des Landesverbandes Friedhelm Espeter. „dabei sei nochmals festzustellen, dass weder Legasthenie noch Dyskalkulie ein Indiz von Intelligenz noch Interessenlosigkeit ist und auch kein Grund ist, die Hochschulzulassung in Frage zu stellen. Viele Nobelpreisträger, Künstler oder Wirtschaftsmanager sind von diesen Störungen betroffen.“

 „Von Legasthenie und Dyskalkulie betroffene Schüler:Innen haben eine intensive und oft sehr beschwerliche Schullaufbahn hinter sich und erwarben sich mit sehr viel Aufwand die Zulassung zur Oberstufe. Um hier weiter zu helfen, spielt die Gewährung von Nachteilsausgleich eine wichtige Rolle,“ so Espeter, „allerdings ist festzustellen, dass viele Schulen insbesondere in der Oberstufe sich hier verweigern bzw. durch Unkenntnis der Rechtslage es verhindern, dass die Schüler:Innen einen ihren Talenten entsprechenden Schulabschluss erreichen. Dabei ist die Rechtsprechung recht eindeutig. Nachteilsausgleich muss gewährt werden und behinderungsbedingte Minderleistung, wie hier z.B. die Rechtschreibung, darf nicht in die Notengebung einfließen.“

„In unserer telefonischen Beratungsstelle nehmen die Anfragen von Schüler:Innen, Eltern aber auch Lehrer:Innen in den Monaten der Abiturvorbereitungen Jahr für Jahr zu. Insbesondere die Vorgabe, die Rechtschreibung auch in den Nicht-Sprachfächern zu zensieren, führt zu erheblicher Frustration bei den Betroffenen.“

Um hier den Betroffenen mehr Information zukommen zu lassen, hat sich der Landesverband entschlossen, allen gymnasialen Schülervertretern ein umfangreiches Informationspaket zu kommen zu lassen. 

Der Versand dieser Informationen erfolgt an 386 Schulen mit gymnasialer Oberstufe in Niedersachsen.

Auch in diesem Jahr werden wir von der DAK Gesundheit unterstützt. Hierfür sagen wir herzlichen Dank!

 


 

 




 

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