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Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen
Die Krankenkassen fördern die Arbeit des LVL Niedersachsen. Die Selbsthilfe-Förderung nach § 20 SGB V als Pauschalförderung durch die GKV, aber auch die Förderung von Projekten durch die TKK und DAK bilden eine wichtige Stütze für unsere Arbeit.