Forderungen

Was muss sich ändern?

Der im Herbst 2005 veröffentlichte „Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ hat einige Verbesserungen für die betroffenen Schüler gebracht. So ist anerkannt, dass die Legasthenie auch Auswirkungen auf das Erlernen von Fremdsprachen hat und Schüler auch in diesem Bereich entsprechend gefördert werden müssen. Die Dyskalkulie wird erstmalig erwähnt und ansatzweise berücksichtigt.

Doch leider fehlen die entscheidenden Maßnahmen:

  • Es gibt kein Anrecht auf spezielle Förderung für Schüler mit einer Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche.
  • Es wird nicht gewährleistet, dass die Lehrer ausreichend ausgebildet sind.
  • Es ist keine Bereitschaft des Kultusministeriums zu erkennen, den Ausbildungsstand in absehbarer Zeit zu ändern.
  • Zwar besteht während der Schulzeit die Möglichkeit, die Berücksichtigung der Lese-, Rechtschreib- und Rechenleistung von der Zensurengebung auszuschließen, doch gilt dies nicht für Abschlusszeugnisse und damit nicht für die Eingangsvoraussetzungen für den weiteren beruflichen Werdegang.

Dabei gilt grundsätzlich:

Legastheniker und Dyskalkuliker dürfen weder in der Schule noch von der Gesellschaft diskriminiert werden. Es muss vom niedersächsischem Kultusministerium dafür gesorgt werden, dass einerseits eine frühzeitige Erkennung in der Schule erfolgt und andererseits Bestimmungen verabschiedet werden, die Legasthenikern und Dyskalkulikern eine angemessene Förderung, Notenschutz und einen Nachteilsausgleich verschaffen.
Diagnostik und Förderung müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Die Erlasse müssen die gesamte Ausbildung abdecken, dies gilt insbesondere für den Sekundarbereich II.
Es muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Erlasse auch in der Praxis realisiert wird und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Denn der Erwerb der Schriftsprache muss zentraler Inhalt und Verpflichtung der Schule sein.
Lehrer und Ausbilder müssen im Rahmen ihrer Ausbildung und Weiterbildung zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie qualifiziert werden.

Dafür sind verbindliche Richtlinien und Handreichungen notwendig zur

  • Diagnostik
  • Anerkennung
  • Förderung
  • und zum Nachteilsausgleich
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